Jetzt ist die Zeit für eine ehrliche Diskussion um die Macht in der katholischen Kirche. Der vielfach vertuschte sexuelle Missbrauch durch Geistliche über Jahrzehnte hinweg ist kein „Ausrutscher“ – er ist Systemanzeige.  Und – leider – nur die schmutzige Seite der unreflektiert ausgeübten Macht eines Standes, dessen Ansehen gerade schmilzt wie Hagelkörner an der Sonne. Gute, sehr gute Seelsorger geraten in Misskredit durch die verhängnisvolle Brüderlichkeit eines männerbündischen Systems. Damit ist weitgehend alles derzeitige Übel zusammengefasst. Nicht die Männer sind schuld – wohl aber ihre Ausschließlichkeit in der Deutungsmacht. Die falsch verstandene Unantastbarkeit der Una Sancta hat jetzt dem „semper reformanda“ zu weichen – Reform tut Not.

Genug der Vergebungsbitten, wo sind erkennbare Zeichen der Umkehr? Statt hinter verschlossenen Türen auf das Erscheinen des Herrn zu warten, ist der Raum der Kirche weit zu öffnen. Für die Welt und für die, die diese Kirche unverändert tragen, am Leben erhalten und immer noch glaubwürdige Zeugen der Botschaft Jesu sind. Männer und vor allem Frauen, die unbeirrt den Alltag der Gemeinden leben, diakonisch, missionarisch und glaubensstark.

Den Frauen bleibt der Auszug mit den Füßen.

Weil die Kirche ihre Sache ist. Weil sie sich als Frauen und Männer dem allgemeinen Priestertum verpflichtet wissen. Ihnen bliebe auch der Auszug mit den Füßen, denn de facto haben sie ja tatsächlich keinerlei Macht, in ihrem Alltag auch nur Geringes an den Strukturen der Kirche zu verändern: selber im Gottesdienst zu verkünden, im Auftrag der Gemeinde Sakramente zu spenden, neue pastorale Schwerpunkte mit ihren eigenen Steuergeldern zu gestalten. Nicht möglich. Doch diese Treue wollen keinen Bruch, sie hinterfragen aber mit Recht die derzeitige Enge.

Weshalb braucht der Pfarrer ein Vetorecht im Pfarrgemeinderat? Was soll das gezierte Lavieren bei Wortgottesdiensten am Sonntag, sei es mit oder ohne Kommunionfeier? Worin begründet sich der Ausschluss von Frauen zu jeglicher Weihe? Wofür kennt das Kirchenrecht Sonderregelungen für Kleriker bei strafrechtlichen Vergehen? Wer sich im Zivilrecht strafbar macht, hat – zunächst – auch seine Glaubwürdigkeit als Priester verloren. Er kann – wie alle Gläubigen – auf Vergebung hoffen: So wie alle Frauen nach der Not einer Abtreibung; alle, die wegen Verstoß gegen Vorgaben des Kirchenrechts disziplinarisch verurteilt wurden; alle wiederverheiratet Geschiedenen etc..

Die Geduld ist aufgebraucht!

Nach eigener Definition hat das Kirchenrecht dem Heil der Glaubenden zu dienen. Was soll das Argument, Veränderungen brauchen erst weltweite Zustimmung? Seit vielen Monaten ruft der Papst sehr konkret dazu auf, regional zu entscheiden. Der synodale Weg heißt dann, in lokalen Bischofskonferenzen die Erfordernisse vor Ort so umzugestalten, dass Glaube leben kann. Was behindert solches?

Meine wesentliche Forderung ist uralt: Endlich das Konzil ernst nehmen! Seine Texte entstanden unter dem Schock, dass die katholische Kirche nach zwei Weltkriegen einer gebildeten, selbstbewussten Gesellschaft Rede und Antwort stehen musste. Sie sind voller Zuversicht, dass sie dies als Volk Gottes auch kann. Zur konkreten Umsetzung müssen die Ergebnisse der 45 Jahre zurückliegenden Würzburger Synode kaum umgeschrieben werden. Nichts Neues! Aber die Geduld der Schafe ist die Macht der Hirten, sagte einst Joseph Ratzinger. Diese Geduld scheint aufgebraucht!

Zur Autorin des Gasbeitrags: Dr. Elfriede Schießleder ist stellvertretende Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern.

Bildquelle: Landeskomitee der Katholiken in Bayern

Titelbild: Lothar Wolleh / CC-by-sa 3.0 / Quelle: Wikimedia Commons


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